Verkaufsoffene Sonntage

in Bad Nenndorf

Verkaufsoffene Sonntage

Shoppen und Bummeln in Bad Nenndorf

CC0 KurT GmbH | Marcus Feuerstein

In Bad Nenndorf gibt es gleich zwei Möglichkeiten, die Geschäfte sonntags zu öffnen. Zum einen aufgrund des Kurort-Status‘ und zum anderen, wie in jeder anderen Stadt auch, vier mal im Jahr auf Antrag nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG).

Durch besondere Aktionen und überregionale Werbung sollen Gäste und Besucher:innen von den Vorzügen der Stadt begeistert werden. Ein buntes Rahmenprogramm des Citymanagements sorgt für Unterhaltung und Abwechslung an jedem der vier Sonntage im Jahr.

Da die verkaufsoffenen Sonntag immer in Kombination mit einem großen Fest, vorwiegend im historischen Kurpark, stattfinden, lohnt sich ein Besuch mit der ganzen Familie auf jeden Fall. 

Alle verkaufsoffenen Sonntage 2024

in Bad Nenndorf

  • Sonntag, der 06.10.2024 | 13:00 bis 18:00 Uhr anlässlich des Bauernmarktes im Kurpark

  • Sonntag, der 11.08.2024 | 13:00 bis 18:00 Uhr anlässlich des „ParkGenuss“ Festes

  • Sonntag, der 21.04.2024 | 13:00 bis 18:00 Uhr anlässlich des Familienfestes

  • Sonntag, der 21.01.2024 | 13:00 bis 18:00 Uhr anlässlich der Wintertage

Weitere Termine für 2025 folgen demnächst. 

Zwei Möglichkeiten, sonntags zu öffnen

Öffnung aufgrund des Kurort-Status‘

CC0 KurT GmbH | Marcus Feuerstein

Da Bad Nenndorf staatlich anerkannter Kurort ist, besteht die Möglichkeit, an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen die Geschäfte in der Zeit vom 15. Dezember bis 30. Oktober eines jeden Jahres für die Dauer von 8 Stunden im Kurortbereich zu öffnen. In der Zeit vom 1. November bis zum 14. Dezember ist eine Öffnung somit nicht möglich. Nicht geöffnet werden darf weiterhin an Karfreitag und dem ersten Weihnachtsfeiertag.

Der Kurortbereich ist durch eine Karte festgelegt, betrifft aber nicht alle Geschäfte der Stadt Bad Nenndorf. Bei Unklarheiten und Fragen zur Öffnung an Sonntagen aufgrund des Kurort-Status‘, wenden Sie sich gerne an das Citymanagement, die IGBN oder die Stadt Bad Nenndorf.

Über diese, den Kurbereich betreffende, Sondergenehmigung hinaus, können gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 auch unabhängig von dem Kurort-Status einige Geschäfte unter folgenden Bedingungen sonntags öffnen: 

  • Hofläden und Blumenläden für die Dauer von 3 Stunden, die außerhalb der Gottesdienstzeiten liegen sollen
  • Bäckereien/Backshops für die Dauer von 5 Stunden

Die Öffnung der Geschäfte steht bei sämtlichen Bedingungen den Gewerbetreibenden natürlich frei.

Öffnung mit Antrag auf einen verkaufsoffenen Sonntag nach § 5 NLÖFFVZG

Unabhängig von dem Kurort-Status kann das Ordnungsamt der Stadt Bad Nenndorf auf Antrag nach § 5 des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLÖFFVZG) in der Stadt oder in bestimmten Ortsbereichen verkaufsoffene Sonntage zulassen. Dabei ist der Kurortbereich nicht relevant. Die Anträge dürfen von den Geschäften in einem bestimmten Gebiet oder aber auch von Interessenvertretungen eingereicht werden. Die Geschäfte dürfen bei einem positivem Entscheid maximal 5 Stunden geöffnet sein. Darüber hinaus dürfen nicht mehr als sechs Sonntage im Jahr auf diesem Weg zugelassen werden. 

Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist, dass entweder:

  • ein besonderer Anlass vorliegt, der die Sonntagsöffnung rechtfertigt (wie zum Beispiel eine Veranstaltung von überregionalem Interesse)
  • ein öffentliches Interesse an der Belebung der Stadt oder des Ortsbereichs vorliegt, welches das Interesse am Schutz des Sonntags überwiegt oder 
  • ein sonstiger rechtfertigender Grund vorliegt

Eine generelle Frist für das Beantragen von verkaufsoffenen Sonntagen nach § 5 gibt es nicht. Jedoch sollten Anträge mit genügend Vorlaufzeit und entsprechender Kommunikation mit der Verwaltung eingereicht werden, die recht schnell über eine Genehmigung entscheiden kann. Generell ist es ratsam, Anträge im laufenden Jahr schon für das Folgejahr einzureichen und genehmigen zu lassen. So haben alle beteiligten Geschäfte genügend Vorlaufzeit und können sich gemeinsam mit dem Citymanagement und Aktionen sowie das Schalten von Werbemaßnahmen vorbereiten. Einen Antrag gibt es direkt hier zum Download. 

Anträge sind zu richten an:

Samtgemeinde Nenndorf
– Fachbereich 1 –
Abt. Öffentliche Sicherheit und Digitalisierung
Rodenberger Allee 13
31542 Bad Nenndorf

Tel. 05723 70427
E-Mail: ordnungsamt@nenndorf.de