Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Ausflugsfahrten, Führungen und Gruppenangebote
Die nachfolgenden Bestimmungen werden Inhalt des zwischen Ihnen und der Kur- und Tourismusgesellschaft Staatsbad Nenndorf mbH (nachstehend „KurT“ abgekürzt) vereinbarten Vertrages über die Durchführung von Ausflugsfahrten und Führungen sowie Gruppeangeboten (nachstehend „Erlebnisse“ genannt).
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf die Erlebnisse der KurT als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers. Grundlage sind die zwischen dem Kunden und der KurT getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Buchungsanfragen des Kunden können direkt vor Ort, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder online auf www.badnenndorf.de durchgeführt werden. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die KurT zustande, die formlos erfolgen kann (z. B. mündlich, telefonisch). Grundlage des Angebots sind die Beschreibungen des Angebotes im Prospekt und online auf www.badnenndorf.de sowie die ergänzenden Angaben in der dem Kunden vorab zur Verfügung gestellten Buchungsgrundlage.
(2) Abweichende Angaben in der Buchungsbestätigung stellen ein neues Angebot seitens der KurT dar. In diesem Fall kommt der Vertrag durch Annahme des neuen Angebotes durch den Kunden zustande.
(3) Die KurT weist darauf hin, dass aufgrund der Ausnahmeregelung des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, bei Verträgen wie dem vorliegenden das gesetzliche Widerrufsrecht keine Anwendung findet. Gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben davon unberührt.
§ 3 ZAHLUNGEN
(1) Der vereinbarte Preis für das Erlebnis ist grundsätzlich bis zum Tag der Durchführung oder dem auf der Rechnung vermerkten Datum fällig.
(2) Wenn die KurT zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht für den Kunden ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Leistungen.
§ 4 NICHTINANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN
(1) Nimmt der Kunde die vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Kündigung des Vertrages und trotz Leistungsbereitschaft und -fähigkeit der KurT nicht an, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Dies gilt nicht, wenn die Nichtannahme von der KurT zu vertreten ist.
(2) In diesen Fällen ist die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht. Die KurT hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die die KurT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
§ 5 KÜNDIGUNG DES KUNDEN
(1) Der Kunde kann den Vertrag mit der KurT nach Vertragsabschluss jederzeit formlos vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung kündigen. Aus Beweisgründen wird jedoch eine Kündigung zumindest in Textform (z.B. Mail, Fax) empfohlen.
(2) Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, bis zwei Tage vor vereinbarter Leistungserbringung, erhebt die KurT keine Stornierungsgebühr. Sollte der Kunde zum Erlebnis nicht erscheinen, ist der volle Programmpreis zu bezahlen. Die Geltendmachung eines höheren, konkret nachzuweisenden Schadens bleibt der KurT vorbehalten.
(3) Die KurT muss sich hierbei jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die KurT muss sich darüber hinaus eine Vergütung anrechnen lassen, die die KurT durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Dem Kunden bleibt zudem die Möglichkeit offen, der KurT nachzuweisen, dass der KurT überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
(4) Gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 6 HAFTUNG DER KURT
Gegenüber dem Kunden haftet die KurT nicht für Unfälle, Verluste, Diebstähle oder Beschädigung von Gegenständen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Erlebnissen erfolgt auf eigene Gefahr.
§ 7 RÜCKTRITT BEI NICHTERREICHEN DER MINDESTTEILNEHMERZAHL
(1) Im Falle des Nichterreichens einer ausdrücklich Vertragsbestandteil gewordenen Mindestteilnehmerzahl (Leistungsbeschreibung, Buchungsgrundlage, Printprodukte, online auf www.badnenndorf.de) kann die KurT vom Vertrag zurücktreten. Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist sind der KurT in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben. Die KurT wird dem Kunden bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl die Nichtdurchführung des Erlebnisses unverzüglich erklären. Der vorbeschriebene Rücktritt durch die KurT ist bis maximal 2 Tage vor Leistungsbeginn zulässig.
(2) Bei einer Absage des Erlebnisses wegen Nichterreichens der Mindestteil-nehmerzahl erhält der Kunde hierauf geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
§ 8 ABSAGE WEGEN SCHLECHTWETTERVORHERSAGEN, STÜRMEN ODER ANDEREN NATURGEWALTEN
(1) Die KurT behält sich vor, aufgrund von hoher und stärkerer Regenwahr-scheinlichkeit, Stürmen, extremer Hitze, oder anderen Naturgewalten Erlebnisse
auch kurzfristig abzusagen und nicht durchzuführen. Die Teilnehmer werden unverzüglich über die Nichtdurchführung informiert.
(2) Bei einer Absage des Erlebnisses wegen schlechter Wetterverhältnisse oder anderer Naturgewalten erhält der Kunde hierauf geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
(3) Es besteht jedoch seitens des Kunden kein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen, die für die Ermöglichung seiner Teilnahme vorab geleistet wurden wie z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten etc.
§ 9 RECHTSWAHL; GERICHTSSTAND; VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
(1) Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver-hältnis zwischen dem Kunden und der KurT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können die KurT ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
(2) Für Klagen der KurT gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der KurT vereinbart.
(3) Die KurT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die KurT nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für die KurT verpflichtend würde, informiert die KurT die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die KurT weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.